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Roter Brief - Branchenregeln

Fakten zur Unterhaltungsautomatenwirtschaft

Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Sie schafft und sichert Arbeitsplätze und leistet einen großen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens.


Informationen

Die Automatenwirtschaft ist Teil der gewerblichen Wirtschaft und bietet moderne Freizeitgestaltung. Das innovative Freizeitangebot der Unterhaltungsautomatenwirtschaft hat Millionen zufriedene Kunden. Die daraus resultierenden Verpflichtungen sind den Unternehmen und Branchenverbänden bewusst.


Wir stärken den Mittelstand

Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Die Automatenbranche ist durchgängig mittelständisch strukturiert. Unsere über 6.000 mittelständischen Unternehmen sind die Basis der Branche und tragen zur Stärkung der Wirtschaftskraft bei.


Wir bieten moderne Arbeits- und Ausbildungsplätze

Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft stellt in ihrer Gesamtheit in der Industrie, im Großhandel sowie im Spielstätten- und Gaststättenaufstellbereich über 70.000 moderne und anspruchsvolle Arbeitsplätze, vom Automatenkaufmann und der Gästebetreuerin über den Servicetechniker bis hin zum Elektroniker, zur Verfügung. 75% der Mitarbeiter sind weiblich. Seit 2008 gibt es zwei eigenständige, speziell auf die Anforderungen der Branche zugeschnittene Ausbildungsberufe: Automatenkaufmann/ -frau und Fachkraft für Automatenservice.


Wir sind bedeutende Steuerzahler in Deutschland

2010 hat der Staat ca. 1,4 Mrd. Euro an Steuern und Sozialabgaben von den Unternehmern der Automatenwirtschaft erhalten, davon gehen über 400 Mio. Euro an Vergnügungssteuern an Länder und Kommunen.


Wir bieten Sport und Spiel für Freizeit und Erholung

In Deutschland sind in zirka 8.000 Spielstätten und rund 60.000 gastronomischen Betrieben insgesamt 269.250 bargeldbetätigte Spielgeräte aufgestellt. Davon 10.300 Bildschirmspielgeräte, 2.250 Flipper, 22.300 Sportspielgeräte und 25.650 Internet-Terminals sowie sonstige Geräte. 165.000 Geld-Gewinn-Spiel-Geräte (GGSG) stehen in Deutschlands Spielstätten, 70.000 in Gaststätten.


Wir haben breite Zustimmung

Ca. 5 Mio. Menschen ab 18 Jahren spielen mehr oder weniger regelmäßig an bargeldbetätigten GGSG, weitere 5 Mio. Menschen gelegentlich.


Wir sind starke Partner der Gastronomie

Die münzbetätigten Unterhaltungsautomaten in den gastronomischen Betrieben sind ein wichtiger Teil des gastronomischen Angebots und leisten einen wesentlichen Kostendeckungsbeitrag für die Gastronomen.


Wir zeigen Verantwortung und üben Selbstbeschränkung seit mehr als 25 Jahren

Im gewerblichen Spiel setzen sich die Unternehmer seit mehr als 25 Jahren für den Spieler- und Jugendschutz ein und nehmen ihre umfänglichen gesellschaftlichen Verpflichtungen verantwortungsbewusst wahr.


  • Bereits 1982 wurde die Automaten- Selbst-Kontrolle (ASK) zur Wahrung des Jugendschutzes eingeführt.
  • Seit 1985 ist der Ausschank von Alkohol auf Betreiben der Unterhaltungsautomatenwirtschaft in gewerblichen Spielstätten untersagt.
  • Seit 1989 befindet sich auf allen Frontscheiben der Geld-Gewinn-Spiel-Geräte ein Piktogramm, das auf die Altersbeschränkung und auf eine Telefonnummer (01801-372700) zu Beratungsmöglichkeiten bei problematischen Spielverhalten hinweist. Diese Telefonnummer ist bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufgeschaltet. Spieler mit problematischem Spielverhalten oder deren Angehörige können so Kontakt zu den geschulten Beratern aufnehmen, die ihnen Hinweise auf Beratungs- und Therapieangebote in der entsprechenden Region geben.
  • Seit 1989 betreibt die Unterhaltungsautomatenwirtschaft aktive Qualitätssicherung durch die Bewertung und Auszeichnung von Spielstätten als „Vorbildliche Spielstätten“. Diese brancheninterne Aktion fördert die positive Entwicklung von Spielstätten hin zu modernen Dienstleistungsbetrieben der Freizeitbranche. Bundesweit einheitliche Kriterien für die Zertifizierung basieren auf den Erfahrungen anerkannter Experten, Erkenntnissen aus einer breiten öffentlichen Diskussion sowie Rahmendaten, die der Gesetzgeber festgelegt hat.
  • Monatlich zeichnet die Branche eine besonders vorbildliche Spielstätte mit dem „Golden Jack“, dem „Branchen-Oscar“, aus. Die Entscheidung dazu fällt die Spielstätten-Bewertungskommission, welche aus Vertretern der Wissenschaft, der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft und des parlamentarischen Beirates der Automaten-Selbst-Kontrolle besteht.
  • In den achtziger Jahre wurde wissenschaftliche Grundlagenforschung von der Unterhaltungsautomatenwirtschaft initiiert.
  • Intensive Mitarbeiterschulungen, seit diesem Jahr in Kooperation mit einem Verband der freien Wohlfahrtspflege, und vielfältige Informationen tragen mit dazu bei, exzessivem Spielverhalten entgegen zu wirken.
  • In Spielhallen ausgelegte Flyer informieren über Risiken des übermäßigen Spielverhaltens.

Darüber hinaus ist das gewerbliche Unterhaltungsautomatenspiel seit den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts sowohl durch die Gewerbeordnung als auch durch die Spielverordnung des Bundes streng geregelt. Die Spielverordnung wurde novelliert und ist in ihrer jetzigen Form seit dem 1. Januar 2006 in Kraft. Darin enthalten sind selbstverständlich die gesetzlichen Spieler- und Jugendschutzbestimmungen. Signifikante Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz liegen in Spielstätten bundesweit seit circa 20 Jahren nicht vor, so dass das Bundesministerium für Frauen, Senioren und Jugend der Novellierung der Spielverordnung im Jahr 2006 ausdrücklich zugestimmt hat.

 

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