Zertifizierung „Vorbildliche Spielstätte“
„Vorbildliche Spielstätte“
Seit 1988 ist die Zertifizierungsinitiative „Vorbildliche Spielstätte“ ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung in der Unterhaltungsautomatenwirtschaft. Vom Bundesverband Automatenunternehmer e. V. (BA) ins Leben gerufen, basierte das Bewertungssystem auf der Vergabe von Sternen – ähnlich wie in Hotellerie und Gastronomie. Seit 1997 erhält eine geprüfte Spielstätte als „Vorbildliche Spielstätte“ ein Aushängeschild und eine Urkunde mit der entsprechenden Jahreszahl. Die Auszeichnung ist drei Jahre gültig. Eine Nachbewertung für weitere drei Jahre wird ausdrücklich gewünscht. Zwischenzeitlich wurden in Deutschland bereits rund 3.950 Spielstätten bewertet.
Positive Entwicklung
Seit vielen Jahren fördert die Aktion „Vorbildliche Spielstätte“ die positive Entwicklung von Spielstätten hin zu modernen Dienstleistungsbetrieben der Freizeitbranche. Bundesweit einheitliche Kriterien für diese Zertifizierung basieren auf den Erfahrungen anerkannter Experten, Erkenntnissen aus einer breiten öffentlichen Diskussion sowie Rahmendaten, die der Gesetzgeber festgelegt hat.
Bewertungskriterien:
Außengestaltung
- Integration der Außenwerbung in die Häuserfront
- Gestaltung des Eingangsbereichs
- Parkplatzangebot
- Gesamteindruck der Außenfronten
Innengestaltung
- Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
- Einrichtung des Kassen- und Aufsichtsbereichs
- Orientierungshinweise
- Beleuchtung und Klima
- Angebot an Ruhezonen, Garderobe
- Convenience-, Food- und Getränkeservice
- Einrichtung und Zustand des Hygienebereichs
- Gesamteindruck Innengestaltung
Unterhaltungsangebot
- Ansprechende Lösung für die Platzierung der Automaten
- Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Platzierung der Geldspielgeräte in Zweiergruppen
- Aktivitäten und Aktionen im Marketingbereich
- Attraktiver Geräte-Mix
Personal
- Auftreten, Kundenfreundlichkeit und Betreuung
- Sachkunde der Mitarbeiter/innen
- Gesamteindruck Personal
Selbstverständliche Voraussetzung ist die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und der gesetzlichen Vorgaben.
Bewertungssystem
Bei der Bewertung werden für jedes einzelne Kriterium zwischen einem und fünf Punkte vergeben. Für die Überreichung eines Zertifikats als „Vorbildliche Spielstätte“ sind mindestens 75 Punkte erforderlich. Die maximal erreichbare Höchstzahl beträgt 95 Punkte. Zusätzlich können Sonderpunkte vergeben werden. Klaus Heinen, dem Leiter der Spielstätten-Bewertungskommission, stehen fünf weitere Sonderpunkte zur Vergabe bei individuellen Mehrleistungen zur Verfügung. Annähernd 90 Prozent der bewerteten Spielstätten haben seit 2007 die 90-Punkte-Marke überschritten, nicht eine ist unter die Mindestpunktzahl von 75 gerückt und damit „durchgefallen“!
Die Auszeichnung „Vorbildliche Spielstätte“ darf nach der Zertifizierung drei Jahre getragen werden. Danach muss das Objekt neu bewertet werden.
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