Berliner Bezirke haben Hausaufgaben nicht erledigt; Bauleitplanung zu Vergnügungsstätten seit Jahren überfällig
„Berliner Politiker wollen Spielhallenboom stoppen“ Artikel in der Berliner Morgenpost vom 16.07.2010
In dem oben genannten Artikel wird seitens verschiedener Berliner Landes- und Kommunalpolitiker das Ansteigen von gewerblichen Spielstätten beklagt. Unisono wird festgestellt, dass es an gesetzlicher Handhabe, die Ansiedlung von gewerblichen Spielstätten zu steuern, fehle. Dies trifft nicht zu!
Das geltende Baurecht bietet ausreichende Möglichkeiten, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten (denn um solche handelt es sich bei gewerblichen Spielstätten) entsprechend zu lenken. Was in mehreren bundesdeutschen Gemeinden ohne große Probleme seit Jahren gelebt und praktiziert wird, gestaltet sich ausgerechnet in einigen Berliner Bezirken (vornehmlich in den Innenstadtbereichen) zum „Ding der Unmöglichkeit“: Nämlich die Aufstellung geeigneter Bebauungspläne, um gewerbliche Spielstätten nur dort zuzulassen, wo sie gemäß der Stadtentwicklung und städtebaulich verträglich erscheinen.
Das Baurecht liegt originär in der Zuständigkeit der Bezirke und muss nur ausreichend angewandt werden. Gleiches gilt für entsprechende Kontrollen von gewerblichen Spielstätten, erlaubnisfreien Gaststätten, Imbissbetrieben und anderen Einrichtungen, wie z. B. konzessionierten Buchmachern – in denen gewerbliche Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen. „Man muss also nicht an jeder Ecke eine Spielhalle zulassen“, so Dirk Lamprecht, Geschäftsführer der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH.
Bei der Kontrolle sind neben den bezirklichen Ordnungs- und Gewerbeämter auch die Landeskriminalämter gefordert. Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft hat bereits im Februar in mehreren Schreiben an die Berliner Bezirke darauf hingewiesen, dass es aus ihrer Sicht hier erhebliche Kontrolldefizite gibt.
Wie richtig festgestellt wird, und dies bestätigen auch mehrere Anfragen an die Bezirksämter durch die verschiedenen Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen, gibt es in gewerblichen Spielstätten keine Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. Insofern ist der Ruf nach der „Keule des Gesetzes“ hier fehl am Platz.
Wer einen Trading-Down-Effekt beklagt, sollte zuvor die Entwicklungen vor Ort sorgfältig beobachtet haben. Er wird dann feststellen müssen, dass die Ansiedelung von Spielhallen in leerstehenden Einzelhandelsgeschäften am Rückzug des Einzelhandels aus diesen Lagen liegt, welche offensichtlich von den Einzelhändlern nicht mehr als attraktiv angesehen werden. Das liegt in der Regel an fehlenden Flächen, weniger am Umfeld. Insofern geht die Forderung in Richtung des Senats, mit „allen rechtlichen Mitteln“ gegen gewerbliche Spielhallen vorzugehen, fehl. Ebenso ist eine Erhöhung der Vergnügungssteuer ungeeignet, das gewerbliche Spiel zurückzudrängen, da diese Steuer – wie gerichtlich festgestellt wurde – keine lenkende Funktion haben darf, sondern eine Bagatellesteuer ist.
Fazit: Die Gesetze reichen aus, man muss sie nur auch im Baubereich konsequent anwenden. Hier liegt der Ball bei den Bezirken, die ihre „Hausaufgaben“ machen müssen. Merkwürdig nur, dass sich darüber niemand aufregt!
Kontakt: Dirk Lamprecht, Tel.: 030 – 24 08 77 60
Berlin, 16. Juli 2010
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